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VBL Versorgung Startgutschrift

Der Rentenausgleich im VA-Verfahren anläßlich einer Scheidung stolpert bei VBL Anwartschaften nach wie vor über die Startgutschrift. Der BGH hat in diesem Jahr entschieden, dass § 79 der Satzung für rentenferne Jahrgänge unwirksam ist.

Wer ist betroffen?

Ehen die vor dem 01.01.2002 geschlossen worden sind, da Startgutschriften nur für den Zeitraum davor bestanden.

Was heißt rentenfern?

Anders herum - nicht rentenfern sind Jahrgänge, die am 01.01.2002 das 55 Lebensjahr vollendet hatten. Für diese kann der Ausgleich durchgeführt werden.

Was macht man im Scheidungsprozess?

Der Versorgungsausgleich ist hinsichtlich der Zusatzversorgung des öff. Dienstes abzutrennen, bis eine Einigung über eine neue Satzung erfolgt ist.

Sind die Beteiligten beide anwaltlich vertreten, kann man sich darauf einigen den VA nach der unwirksam erklärten Satzung durchzuführen. Die Wertänderung ist geringfügig und möglicherweise wird der Ausgleich später vergessen.


Melden Sie sich per email bramer@hotmail.de wenn Sie einen Beratungstermin wünschen. Wir nehmen schnell Kontakt auf und melden uns unverzüglich.

Wolfgang Bramer - Rechtsanwalt - Fachanwalt für Familienrecht Bonn


Eingestellt am 23.11.2016 von W. Bramer
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