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Schenkung der Schwiegereltern für Hauserwerb

Hoffnung für enttäuschte Schwiegereltern.

Geld zurück! Nach dem Scheitern einer Ehe ist sehr oft auch die finanzielle Unterstützung von Schwiegereltern versickert, wenn großzügig ein Hauskauf des Paares mitfinanziert wurde und es im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebte.
Die finanzielle Ausstattung/Unterstützung wurde als unbenannte Zuwendung gewertet und war bei Scheidung zum Teil aus dem Familienvermögen verloren. Das Schwiegerkind profitierte nämlich im Rahmen des Zugewinns von der Hälfte.

Das hat der BGH jetzt geändert. Die Richter beurteilen die Zuwendung als das was sie tatsächlich ist: eine vollwertige Schenkung. Ist die Ehe kaputt, also die eheliche Lebensgemeinschaft als Geschäftsgrundlage für die finanzielle Unterstützung weg, kann das Gericht über eine Vertragsanpassung für eine teilweise Rückabwicklung entscheiden. Das Güterrecht - hier Zugewinngemeinschaft, bleibt außen vor. Ob es alles zurückgibt, hängt davon ab, ob und wie lange das eigene Kind von der Schenkung mitprofitiert hat. Immerhin kann eine teilweise Rückzahlung in Betracht kommen.

Im entschiedenen Fall hatte der Schwiegersohn mit dem Geld der Schwiegereltern eine Wohnung ersteigert und nur auf seinen Namen Eigentum eintragen lassen. Während der Scheidung verzichtete die Ehefrau auf Zugewinn, bekam also nicht einmal die Hälfte als Wertersatz. Das ging dann wohl doch zu weit für die Schwiegereltern.

BGH, Urt. v. 03.02.2010 - XII ZR 189/06

Andererseits, das Paar hatte Kinder und, wie das Leben üblicherweise so spielt, wäre die Wohnung doch irgendwann im Wege der Erbschaft bei den gemeinsamen Kindern gelandet, oder?



Eingestellt am 30.03.2010 von W. Bramer
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