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Scheidung ohne Stress? stressfrei scheiden?

geht wie selbstverständlich in 9 von 10 Fällen die wir bearbeiten. Sie sehen also, dass sich die meisten Paare einig sind und auch aus Kostengründen den letzten Weg noch einmal gemeinsam gehen. Man einigt sich auf einen Anwalt/in, der für einen der Beteiligten den Antrag stellt. Der andere muß lediglich mit einem formlosen Schreiben an das Familiengericht erklären: Ich stimme der Scheidung zu. Auch ich will geschieden werden. Gibt es dann im Laufe des Verfahrens noch formale Fragen, kann man in diesen unstreitigen Sachen ohne Probleme auch den beauftragten Anwalt kontaktieren. Es geht dabei üblicherweise um Fragen zum Verfahren des Versorgungsausgleichs, die keinen Interessenkonflikt hervorrufen.

Denn eines darf der "gemeinsame" Anwalt nicht: in strittigen Auseinandersetzungen, wie Unterhaltsfragen, Zugewinn, Hausrat und so weiter quasi vermitteln. Er muß das dann ablehnen und auf die Einschaltung eines Kollegen/in verweisen. Das geht! man kann es aus Kostengründen so belassen, dass der neue Anwalt nur! für diese Folgesache arbeitet und nicht im Scheidungsverfahren. Wer dann aber eine Volllmacht "Ehesache" unterschreibt, muß sich nicht wundern, wenn der Anwalt sich auch in das Scheidungsverfahren einmischt, obwohl das gar nicht gewünscht ist und dann später abrechnet. Anwälte sind auch Unternehmer mit Gewinnnerzielungsabsicht! komisch, aber wahr.

Also Tipp! Saubere Abrede und klare Aufträge erteilen, damit es kein Mißverständnis gibt. Und immer nach den ungefähren Kosten fragen. Je nach Fall ist das zwar manchmal nicht sofort und genau möglich, aber der Anwalt wird das erläutern können.
Im Mandat hat man Anspruch auf schriftliche Erläuterungen: Machen Sie davon Gebrauch. Lassen Sie sich das erklären und bitten dann um eine schriftliche Zusammenfassung. Dann kann man sich später auch nicht herausreden.



Eingestellt am 14.10.2015 von W. Bramer
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