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Kindesunterhalt Volljähriger

Diese aktuelle Entscheidung des OLG Köln (Urt. v. 25.08.2009 4 UF 24/09) ist für die, eigentlich ziemlich häufigen, Fälle interessant, wenn ein Elternteil unter 1.100 EUR (angemessener Selbstbehalt gegenüber einem volljährigen Sprössling) monatlich an Einkünften hat.

Dann kann das Kind den anderen Elternteil voll in Anspruch nehmen! Der voll Zahlende kann sich auch nicht mit dem Argument wehren, dass der geringverdienende Elternteil keiner Vollerwerbstätigkeit nachgeht, obwohl er seiner Ansicht nach dazu verpflichtet sei.

Egal ob hier eine Verletzung einer Vollerwerbsverpflichtung vorliegt oder nicht,---- dem Kind gegenüber kann das nicht durchschlagend entgegengehalten werden!

Und was kann der Vollzahler machen?

- Er kann den anderen Elternteil in Regress nehmen, in einem gesonderten Verfahren.



Eingestellt am 14.05.2010 von W. Bramer
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