email tel

Kindesumgang - Umgangsrecht 2013 -Umgangsblockade

Was tun, wenn sich das Kind weigert zum Vater zu gehen und dessen Umgangsrecht blockiert?

Hier eine aktuelle Entscheidung des OLG Saarbrücken 08.10.2012 6 WF 381/12 - aber Achtung der konkrete Sachverhalt ist wichtig!
Der Klassiker - das Kind hat keine Lust mehr weil die Mutter nichts tut oder das Kind sogar in der Verweigerung bestärkt.

Hier waren die Anwälte der Väter bislang grundsätzlich machtlos - gegen den Obhutselternteil kam man nicht an. Das OLG hat aber jetzt einem Druckmittel Verstärkung gegeben, mit dem man vielleicht doch etwas erreichen kann. Es gab schon immer die Möglichkeit, gegen die Kindesmutter ein Ordnungsgeld festsetzen zu lassen, wenn der Verdacht bestand, dass sie den Umgang boykotiert. Leider konnte sie sich in den meisten Fällen damit herausreden, dass nur behauptet wurde: "Das Kind will partout nicht"! Sehr oft lässt sich aber nicht erklären, warum ein Kind in einem bestimmen Alter sich derart hartnäckig weigert gegen Anordnungen, die seitens der Mutter unmissverständlich hätten ausgesprochen werden müssen und sich trotzdem dagegen zur Wehr setzt.

Das ist jetzt nicht mehr so einfach - Die Kindesmutter muss im Verfahren konkret darstellen, was sie alles unternommen hat, um das Kind umzustimmen oder zu überreden.

Das wird Praxisrelevant! Der Gesetzgeber wollte mit der letzten Reform Ordnungsmittel haben, um ein Fehlverhalten eines Obhutselternteils sanktionieren zu können. Gerade der Versuch, das in der Person des Elternteiles nicht gewünschte Umgangsrecht dadurch auszuhebeln, dass ein angeblicher entgegenstehender Kindeswille vorgeschoben wird und das Kind selbstverständlich bei der Übergabe auch keinen anderlautenden Willen sich zu artikulieren wagt, prägt die praxisrelevanten Fälle der Umgangsblockaden. Nur dadurch, dass dem Obhutselternteil die Verpflichtung auferlegt wird, substantiiert darzulegen, durch welche erzieherischen Mittel er auf das Kind eingewirkt hat, kann letztlich dem Interesse des Kindes angemessen Rechnung getragen werden.
Der betreuende Elternteil muss also Bindungstoleranz und Erziehungseignung beweisen.



Eingestellt am 28.02.2013 von W. Bramer
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 2,6 bei 5 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)

Ihre Anwälte:

Wolfgang Bramer
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

Oxfordstrasse 10
53111 Bonn

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 9.00 - 17.00 Uhr


Telefon: +49 (0)228 / 9 69 14 14
Fax: +49 (0)228 / 9 69 14 16
Mail: rabramer@web.de


News

Wer lauter schreit oder viel weint gewinnt nicht! Emotionen im Gerichtssaal
Beziehungauseinandersetzung ist neben Zukunftsangst und wirtschaftlichen Sorgen...
Zigarettenschmuggel - Böses Ende für Checker - Steuerstrafrecht
Mit dieser News möchte ich auf meine kleine Rubrik Geschichten vom Steuersparen...
Kindesumgang erzwingen! - geht das?
So manche Alleinerziehende wünscht sich die regelmäßige Entlastung in der Kinde...

Web2.0 ready RSS-Feed bestellen Diese Seite drucken