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Kindergelderhöhung 2017

Hier sieht der Gesetzgeber eine Erhöhung des Kindergeldes um jeweils 2 EURO in den Jahren 2017 und 2018 vor. Das möchte ich nicht weiter kommentieren. Da wird einem ja ganz schwindelig, wenn man die Überweisung sieht.
Wahrscheinlich werden 192,00 € für das erste und zweite Kind, 198,00 € für das dritte und 223,00 € für jedes weitere Kind fällig.

Wer dann den Mindestunterhalt erwartet bekommmt nach Verrechnung der Hälfte also 264 € in Altersgruppe 1, 297 € in Gruppe zwei und 364 € in Altersgruppe 3.

Wolfgang Bramer - Rechtsanwalt - Fachanwalt für Familienrecht Bonn



Eingestellt am 23.11.2016 von W. Bramer
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