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Der Sachverständige im Kindschaftsrecht - 15.10.2016

Eine nicht unwichtige Gesetzesänderung wird es im Sachverständigenrecht mit Bezug auf Familienrecht geben. Haben die Kindeseltern den Eindruck, dass der Sachverständige befangen ist, können sie jetzt in einem quasi Schnellverfahren das Vorliegen eines Befangenheitsgrundes prüfen lassen.
Noch wichtiger ist aber, dass man nicht mehr endlos auf den Abschluß des Gutachtens warten muß, was in den streitigen Kindschaftssachen immer schon unakzeptabel war. Das FamG kann jetzt eine Frist unter Androhung von Ordnungsgeld setzen, damit Schwung in das Verfahren kommt und die Eltern schneller zu ihrem Recht kommen.

Wolfgang Bramer - Rechtsanwalt - Fachanwalt für Familienrecht - Bonn


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Eingestellt am 23.11.2016 von W. Bramer
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