email tel

Abmahnung Filesharing Download Anwaltskosten

Was tun bei Abmahnungen nach filesharing?

Erwischt? Sie persönlich nicht, aber es war Ihr Sohn oder Ihre Tochter? Ärgerlich, nicht wahr?
Die Kids wissen eigentlich ganz genau aus der community, dass inzwischen eine hohe Trefferquote für eine teure Abmahnung besteht, wenn man als Mitglied eines peer-to-peer Netzwerkes (eMule, eDonkey, Bittorrent usw.),illegal Musiktitel oder Filmwerke bezieht und sie damit auch gleichzeitig für andere User, die online sind, bereit stellt und damit juristisch "anbietet".

Der einzelne Bezug eines Titels ist dabei nicht die Zielscheibe, sondern die meist üppige Home-Datenbank, bereit, für nicht zählbare downloads anderer User im Netz.

Wenn man objektiv ist, müßte man die Abmahnung eigentlich akzeptieren nach dem Motto: Mist gebaut, zahlen, was draus gelernt und, ab jetzt - legaler download für 99 cent!?

Zahlreiche Juristen bieten im Internet Rat und Unterstützung an.

Die nüchterne Zusammenfassung:

1. Gegen die Abmahnung ist bis auf äußerst seltene Ausnahmefälle grundsätzlich nichts zu machen. Der Aufwand dafür wäre immens.
Beispiele sind: falsche IP-Adresse oder mehrfach vergebene IP,Fake-Dateien oder Mini-Dateien, Fehler bei der Beweissicherung
2. Die Unterlassungserklärung ist modfiziert abzugeben, indem man nur ein allgemeines Vertragsstrafeversprechen abgibt (Hamburger Modell).
3. Die Kosten für Schadensersatz und Anwaltsgebühren werden üblicherweise als Vergleich zur pauschalen Erledigung mit Beträgen zwischen 800 und 1.500 EUR angeboten. Dann beginnt der arabische Kamelbasar mit verhandeln und drücken bis zu 50%.
4. Ohne Rechtschutzversicherung ist das oft eine Milchmädchen-Rechnung, denn selbst wenn ich die 1.000 EUR Forderung um 500 EUR drücke, muss ich ja auch meinen eigenen Anwalt bezahlen und er ist mit so einer Nummer auch zwei, drei Stunden beschäftigt.
Läuft also unter Umständen auf`s gleiche hinaus?!

Der Tip und Rat bei Abmahnung

Passiv bleiben kann noch teurer werden.

Man muss versuchen, mit einem Argument und ohne viel Aufwand die Abmahnsumme entscheidend zu drücken. Je nach persönlichen finanziellen Verhältnissen.....

1. Selber machen

Hartz IV Empfänger oder Bezieher von Transferleistungen kopieren ihren ARGE-Leistungsbescheid und senden ihn mit einem Brief an das Anwaltsbüro, in dem in etwa steht:
"mache ich escht nie wieda" und "tut mir leit"

Alleinerziehende Mütter legen dem Brief das Scheidungsurteil und den Beschluss über den Unterhalt in Kopie bei.

Die Folge: Anwälte prüfen routinemässig die Erfolgsaussichten und den anstehenden Aufwand für die Durchsetzung des Anspruchs.
Das Ergebnis: zu 99% wird das Büro nichts weiter unternehmen, weil
- offensichtlich nichts zu holen ist,
- man gutes Geld für Gerichtskosten dem schlechten hinterherwirft und
- der Aufwand viel zu groß ist.
Unpfändbar, nichts zu holen, Finger weg!

2. Anwalt aufsuchen

Pauschalhonorar aushandeln und mitteilen, welche Tauschbörse benutzt wurde, welche Titel neben dem abgemahnten noch downgeloaded wurden, wieviel Daten-Material (songs/Filme) auf der Festplatte zu Hause sind, und jetzt: wichtig!!!!!!

Welchen aktuellen Status hat das abgemahnte Werk kommerziell!! ???
ist das ein alter Titel/Film und wie alt,
wird er noch kommerziell verwertet und in den Charts geführt (Top 50) und wenn nicht mehr,
wann zuletzt?
wird er noch in der Videothek regelmäßig verliehen oder ist er schon ein Ladenhüter?

Wenn Sie sich fragen warum, hier die Antwort, die etwas zu tun hat mit der "Zielscheibe" weiter oben. Sie erinnern sich?

Die Gerichte müssen prüfen, ob hier von Ihnen gewerblich (ja auch am Home-PC) gearbeitet wurde und kommerziell ein Schaden
bei Musiker/ Komponist/ Texter/ Musikverlag/ Filmproduktion eingetreten ist.

Ein 12 Jahre alter Titel ist 15 EUR wert, egal wie oft er noch vom Home-PC zurückgeladen wurde.
Ein Filmtitel, der schon im TV lief ist nichts mehr wert.
Ein Filmtitel, der seit 3 Monaten in der Videothek steht ist, Ladenhüter geworden und wandert im Regal nach unten und ist wenig wert.

Dauerbrenner wie z.B. Bilder, Hörbücher oder Hörspiele sind anders (höherwertiger) zu beurteilen. Sie sind nämlich nicht aktualitätsbezogen, wie es juristisch heißt.

Unklar ist die Honorarlage der Abmahnkanzleien. Es wird immer wieder behauptet, dass diese auf einer Erfolgsbasis arbeiten, da andernfalls nicht zu erklären ist, warum regelmässig mit der Abmahnung sofort ein Vergleichsvorschlag über eine Summe unterbreitet wird, die die übliche Anwaltsgebühr nicht mal abdeckt. Die Blogger kommen dann schnell auf die Idee, dass die Anwälte anteilig aus der Vergleichssume bezahlt werden. Dass wäre dann der Grund, warum diese Abmahnanwälte regelmässig auf Nummer sicher gehen und nur offensichtliche oder zumindest möglicherweise zahlungsfähige User konsequent verfolgen. Bei den anderen lohnt der Aufwand sich nämlich nicht und das Massengeschäft ist scheinbar lukrativ genug.

Warum sich im Internet so viele Anwälte mit Rat und Hilfe anbieten ist mir auch ein Rätsel.

Wenn ich nach Beratung in persönlichem Gespräch und Durchprüfung der Sachlage noch ganz enge Fristen zu beachten habe und es darum geht, eine Forderung zu Lasten des Mandanten von ca. 800 - 1.200 EUR abzuwehren, stimmt mein Honoraranspruch überhaupt nicht - in Relation gesehen zu diesem Aufreger und dem stundenmäßigem Arbeitsanfall.

Ich kann eine 1,3 Geschäftsgebühr aus 1.200 EUR abrechnen und das sind schlappe 110,50 EUR netto.
Da gehe ich lieber Kaffee trinken, oder?

Selbst die Rechtsschutzversicherung hilft oft nicht. Die abgemahnten und reichlich aufgebrachten User, die zu uns in die Kanzlei kommen, übersehen oft, dass sie möglicherweise einen vertraglichen Selbstbehalt (Eigenanteil) vereinbart haben. Der liegt zwischen 102 - 150 EUR.

Die ganze Bearbeitung läuft dann im Sinne einer Mandantenpflege oder erfolgt aus Sportsgeist weil so mancher nach dem Begreifen der vertrackten Situation sagt: na gut, dann bekommen Sie eben von mir 350 EUR und wenn Sie die Gegenseite auf 500 EUR runterhandeln habe ich immer noch ein paar Hundert EUR gespart. Hauptsache, DIE bekommen nicht so viel.

Wolfgang Bramer - Rechtsanwalt - Fachanwalt - Abmahnung - Filesharing - Abzocke -


Ihre Anwälte:

Wolfgang Bramer
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

Oxfordstrasse 10
53111 Bonn

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 9.00 - 17.00 Uhr


Telefon: +49 (0)228 / 9 69 14 14
Fax: +49 (0)228 / 9 69 14 16
Mail: rabramer@web.de


News

Wer lauter schreit oder viel weint gewinnt nicht! Emotionen im Gerichtssaal
Beziehungauseinandersetzung ist neben Zukunftsangst und wirtschaftlichen Sorgen...
Zigarettenschmuggel - Böses Ende für Checker - Steuerstrafrecht
Mit dieser News möchte ich auf meine kleine Rubrik Geschichten vom Steuersparen...
Kindesumgang erzwingen! - geht das?
So manche Alleinerziehende wünscht sich die regelmäßige Entlastung in der Kinde...

Web2.0 ready RSS-Feed bestellen Diese Seite drucken