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Forderungsmanagement – Der Schuldner wird auch noch unverschämt und frech – eine Typologie

Immer wieder verblüffend, was man sich von Schuldnern alles so bieten lassen muss, wenn diese unter Druck geraten!

Hier im Folgenden unsere Erfahrung mit diesen Menschen, die gerne auch einmal selber schuld an ihren Problemen und Schwierigkeiten sind.
Hier ein typischer Verfahrensverlauf und später dann Beispielfälle:
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Schuldnerphase Nr. 1 (Vertröstungstaktik)

Schuldner S schuldet Geld, sei es, weil er irgendwo etwas auf Raten gekauft, eine Dienstleistung in Anspruch genommen oder er sich einfach nur Geld geliehen hat. Gläubiger G wartet je nach Geschäftsvorgang eine Zeitlang und hakt dann nach, wenn das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. In der Schuldnerphase Nr. 1 reagiert der S in den folgenden Abstufungen auf Nachfragen, Erinnerungen und Mahnungen. Kein Geld heißt genau das. Meistens verstreicht zwischen dem email-Kontakt oder dem Telefongespräch jeweils eine Woche, die man sich hier hinzudenken darf:
Es geht los!

S: macht erst einmal gar nichts. Wartet ab, bis G sich meldet. Das bringt Zeit!
G: fragt nach
S: ist bei mir liegengeblieben. Hatte zu viel zu tun. Kein Geld (Vertröstungstaktik)
G: erinnert
S: tut mir leid, ich komme bis dann und dann dazu. Kein Geld (Vertröstungstaktik)
G: mahnt
S: Warte selber auf Geld von Geschäftspartner, dem und dem. Ist echt hart im Augenblick. (S wendet eine Spiegeltechnik an. Er versetzt sich auf die gleiche Stufe wie G, nach dem Motto: mit geht es auch so, Verständnis heischend).
G: wartet
S: auch
G: fragt nach
S: leider immer noch nichts gekommen von meinem Schuldner, aber bis Ende der Woche (Vertröstungstaktik)
G: fragt nach
S: Ich kann mich auf den nicht verlassen, Ich kümmere mich darum. Kein Geld (Vertröstungstaktik)
G: mahnt an
S: Ich bemühe mich nach Kräften. Bis Ende der Woche sollte es klappen. Kein Geld (Vertröstungstaktik)
G: fängt an zu drohen
S: Ich schaffe das bis Ende der Woche auf jeden Fall. Kein Geld (Vertröstungstaktik)
G: droht weiter mit Anwalt
Taktikwechsel beim S
S: Mein Geschäftspartner will seine Schulden bei mir direkt an Dich ausgleichen. Ich brauche Deine Bankverbindung. Kein Geld (Vertröstungstaktik)
G: droht weiter
S: Da ist etwas schief gegangen. Mir wurde versichert, dass es überwiesen sei. Kein Geld (Vertröstungstaktik)
G: wird jetzt pampig
S: Habe ich geklärt. Ein Fehler bei der Bank. Kein Geld (Vertröstungstaktik)
G: wird sauer
S: Ich habe noch einmal nachgehakt. Es war ein Zahlendreher bei der Überweisung. Kein Geld (Vertröstungstaktik)
G: fragt nach
S: Man kann sich auf nichts verlassen. Ich kann jetzt selbst überweisen (Ging vor einigen Wochen eigentlich auch nicht) Wie war noch mal die Bankverbindung? Kein Geld (Vertröstungstaktik)
G: fragt nach
S: hier ist der Zahlungsnachweis und schickt eine Kopie des Überweisungsträgers, der aber nicht abgegeben worden ist. Kein Geld – das ist jetzt schon echter Betrug, gehört aber zum Repertoire
G: geht zum Anwalt – Klage oder gerichtliches Mahnverfahren
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Schuldnerphase Nr. 2 – Der Schuldner macht einen auf dicke Hose

G hat einen Titel (Urteil, Vollstreckungsbescheid, Kostenfestsetzungsbeschluß) und hat die Zwangsvollstreckung eingeleitet. Jetzt wechselt der S erneut die Taktik und wird aggressiv und beleidigend:
Erklärung des S: Wenn Du mich unter Druck setzt, bekommst Du gar nichts (ernsthaft, diesen Mist müssen wir uns am Telefon anhören. Es gibt doch sowieso nichts, oder?)
Erklärung des S: Wenn ich weiter bedroht werde (Anmerkung der Redaktion: Häh? aber es stimmt S fühlt sich bedroht), dann beantrage ich die Privatinsolvenz und dann bekommst Du gar nichts. s.o.)
Erklärung des S: Du, G, bist eine miese Ratte, mich hier so fertig zu machen. Ich habe Dir vertraut und jetzt zeigst Du Dein wahres Gesicht.
Erklärung des S: Du bist ein mieser Geschäftsmann, Du bist im Beruf eh eine Pfeife und kannst nichts. Erklärung des S: Ich habe erkannt, dass Dein Internetauftritt völlig aufgeblasen ist und Dein Geschäftsbetrieb unzuverlässig ist. Deine Dienstleistung ist ganz schlecht. Ich zeige Dich an. …..
S schreibt schlechte Bewertungen im Internet auf den Bewertungsportalen über G
S wendet sich an Freunde und Geschäftspartner des G mit unwahren Behauptungen, die geschäftsschädigend sind.
S versendet Fax-Schreiben mit beleidigendem und verleumderischem Inhalt zur Rufschädigung.
S versendet Kot-Päckchen (ja, Scheiße drin). Bleibt aber bei der DHL hängen, …..
usw.
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Was steckt dahinter?

Dieses Schuldnerverhalten ist längst von Psychologen durchleuchtet. Schuldner, die sich wie S verhalten, haben nicht privat oder geschäftlich mal Pech gehabt. Typen wie S haben größte Schwierigkeiten ihr Leben und ihren Beruf zu organisieren, sind psychisch auffällig und haben ein gesundheitliches Problem, ein Hirnproblem. Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass diese Menschen ein Defizit im Empathie-Bereich haben, der z.B. für Mitgefühl und Mitleiden mit anderen Menschen zuständig ist. Wie auch immer, die Verhaltensweisen und die Erklärungen sind immer gleich. Keiner dieser S-Typen läßt sich etwas Neues einfallen. Die Vertröstungen variieren allenfalls und wenn sie nicht mehr funktionieren, zeigt der Schuldner sein wahres Gesicht.
Warum macht S das?
Ab einem bestimmten Zeitpunkt um sich selbst zu schützen, sagen die Psychologen. S ist so unter Druck, dass er vielleicht schon nicht mehr schlafen kann und nicht mehr zur Ruhe kommt. In diesem Fall benötigt er ein Mantra für sein Unterbewußtsein, das wie bei allen Menschen ziemlich einfach daher kommt und schnell glaubt, was man ihm eintrichtert. Sie erinnern sich? Diese Formeln, zur Selbstberuhigung: Mir geht es gut – ich hatte heute einen guten Tag – ich schaffe das – ich habe nur positive Gedanken – keine Grübelketten zu lassen – usw. usw. Bei S heißt es dann: alle anderen sind schuld – ich werde ungerecht behandelt – ich habe nichts falsch gemacht – G ist eine miese Ratte, mir nur böses will – usw, usw. – Irgendwann glaubt S selber diesen Mist, den er sich einredet. Er fühlt sich unschuldig und zu Unrecht verfolgt und tut sich dabei selber ordentlich leid. Es ist ein psychisches Überlebensmittel, ein Ventil und es funktioniert.
Die Schuldnerphase 2, die aggressive Vorwärtsverteidigung ist aber auch oft so erfolgreich, dass S das weiterentwickelt, bis zur Absurdität und völliger Verdrehung des Lebenssachverhaltes und der Tatsachen. Je abstruser Betrüger, Fälscher und Roßtäuscher vorgehen, desto mehr Erfolg haben sie oft, mit ihren Ablenkungsmanövern und das ganze Theater ist nichts anderes als Täuschung, Ablenkung und Mittel zum Zeit gewinnen.
Vereinfacht gesagt: Sie können lügen, falsche Anschuldigungen erheben, dramatisieren, stehlen, manipulieren, verleumden oder Fakten verdrehen. Sie fühlen sich im Recht und sind so egozentrisch und besessen, dass sie dies nicht als falsch ansehen. Sie haben keine Schuldgefühle oder Reue und fühlen sich eigentlich missverstanden.“
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Wie geht man damit um?

Das was hier formuliert ist, soll nicht Verständnis erwecken. Das einzige was hilft ist, Ruhe zu bewahren und konsequent dran zu bleiben. Findet man heraus und kann nachweisen, dass der Schuldner bereits pleite war, als er die Leistung in Anspruch genommen hat, sollte man eine Strafanzeige wegen Eingehungsbetruges erstatten. Wir holen für Sie Einkünfte über den Gerichtsvollzieher oder über Institute, wie Creditreform ein, um das zu überprüfen.
Manchmal hilft der Wink mit dem Zaunpfahl durch Ankündigung der Anzeige. Wir erleben aber auch das Gegenteil: der S dreht völlig ab und versucht sogar die Anwaltskanzlei anzugreifen. Einer dieser Schwachköpfe hat das unlängst über google.de und das Bewertungssystem probiert. Wir hatten das bislang nicht genutzt und keine einzige Bewertung, bis plötzlich zwei Haßbewertungen auftauchten, die in so unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang und auch noch in der gleichen Wortwahl waren, wie die Haß-emails, die wir kurz vorher bekommen hatten, dass sofort klar war, woher die Anwürfe kamen. Man meldet dann einfach bei google eine Wutbewertung als unangemessen und .. Zack … zwei Tage später ist sie verschwunden.

Man kann das aber auch vorteilhaft spiegeln, also in das Gegenteil umkehren!

Es war nämlich ein Einfaches, unsere Mandanten wiederumzu bitten, selber einmal Bewertungen zu schreiben, aufgrund der Erfahrungen, die sie mit uns gemacht hatten. Und wir nutzen das jetzt regelmäßig, weil es ein gängiges Marketinginstrument ist, das wir vorher völlig vernachläßigt hatten. Der Schwachkopf S hat uns also erst auf die Idee gebracht. Danke, danke, danke dafür.
Und das jetzt auch noch zu unserem Vorteil. 4 bis 5 Sterne regelmäßig. S verfolgt uns zwar weiter wie ein kranker Stalker, geht aber in den vielen guten Bewertungen unter und hat jetzt das Gegenteil erreicht, was er bezweckt hat.

Warum er seine Zeit damit verschwendet? Tja, psychisch auffällig und ohne rationale Triebsteuerung damit unkontrolliert, handelt gerne im Affekt und hat auch sonst offensichtlich massive Probleme.

Die 15-EURO-Beratung

Dieser Fall ist unserer Kanzlei passiert. Als Angebot für Rechtssuchende, die lediglich eine kurze Frage haben und persönlich vorsprechen wollten, hatten wir ein 15 EURO-Angebot für eine kurze Beratung in der Form, wie sie auch bei einem Beratungshilfeschein erteilt werden kann. Man gibt einen Hinweis und eine Empfehlung aber nicht eine richtige gebührenpflichtige Rechtsberatung.

Ein linker Schlaumeier holte eine 75-minütige Beratung zu einem finanziellen Hintergrund von mehr als 500.000 EURO ein und weigerte sich die entgegenkommende Erstberatungsgebühr von 190 EUR zu zahlen mit dem Hinweis auf die 15-EURO Beratung. Er würde dann 4 mal 15 EUR nehmen und das vergüten.

Absolut unverschämt. Der Fall zur Erheiterung von Kollegen (natürlich ohne Mandantenerwähnung) weiter erzählt, produziert nur eine Reaktion nach Gelächter..... was für ein geiziger Arsch.

Tja, und es kam Schuldnerphase Nr. 2 mit Beschimpfungen und Unverschämtheiten sowie Beleidigungen und dann Gerichtsverfahren und Anwaltskammer.

Sie sehen also, das passiert auch erfahrenen Anwälten. Aus bestimmten Gründen konnten wir uns das nicht bieten lassen und mußten Gegenwehr aufbauen.
Unter dem Strich, war das für den Querulanten und Schuldner so ein Aufwand, dass er es sich dreimal hätte überlegen sollen, ob er nicht einfach die 190 EUR bezahlt, statt das Theater abzuziehen.

Wir haben hier nur unsere Arbeit gemacht und zwar mit Routine.

Wann läßt man am besten die Sache auf sich beruhen?

Die Grenze ist nicht so einfach zu ermitteln, wann man eine Forderung aufgeben und ausbuchen sollte. Es hängt vom geschäftlichen Prinzip und vom Sportsgeist ab. Sicher sollte man auch genau abwägen, ob es sich lohnt bei Forderungen bis ca. 300 – 400 EUR einfach zu verzichten und abzuschreiben.
Ein Mandant wünschte gegen eine Fluggesellschaft vorzugehen, die sich auf Anfrage weigerte, Flugkosten nach einem stornierten Flug zu erstatten. Billigflieger. Der Aufwand lohnt sich überhaupt nicht, da man nach außergerichtlichem Schriftverkehr eine Klage am Standort der Flugfirma einreichen müßte und zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht auch noch aufzutreten hätte. Der Aufwand zu Schreiben, zu Reisen, zu Verhandeln und Abzuschließen ist so unverhältnismäßig, dass es sich einfach nicht lohnt, selbst wenn man Recht bekommt.
Das gleiche gilt für Aktivitäten gegen Mobilfunkanbieter.

Beispiel: Die Arztrechnung

Eine Mandantin hatte einem Arztkollegen nach erfolgreicher Behandlung eine auf seine Bitten eh niedrige Abrechnung über 237 EUR erteilt. Er habe eine hohe Selbstbeteiligung. Sie ist dem entsprechend nachgekommen, trotzdem wurden nur 130 EUR gezahlt. 107 EUR fehlten und auf Erinnerung und Mahnung ging dann sofort Schuldnerphase Nr. 2 los.

Drohung mit Einschaltung der Ärztekammer, Belehrung was angeblich nicht gemacht worden ist, Belehrung über fehlerhafte Abrechnungpositionen GOÄ usw.
Wir haben der Mandantin von einer Weiterung abgeraten und aufgrund der Einschätzung es bei diesem kollegialen Arzt/Patienten mit einem Querulanten tun zu haben, die Restforderung auszubuchen.
Und dann passierte es: Die Verwaltung übersah den Vermerk und mahnte zum 2.ten mal an.
Und das war wie der Tritt auf eine Tellermiene!
Es folgte eine Auseinandersetzung mit der Ärztekammer und ein Strafverfahren. Aber wir haben zurückgekartet und zwar mit einem Zivilgerichtsverfahren über die Restforderung von 107 EUR, das mit zwei Gutachten über die Abrechnung von 237 EUR und mit der Verurteilung des netten Kollegen/Patienten endete. Ihn kostete der Spaß ca. 3.000 EUR Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten.
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Schuldnertricks - Schuldnerverhalten - Tricks von Schuldnern


Ihre Anwälte:

Wolfgang Bramer
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

Oxfordstrasse 10
53111 Bonn

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 9.00 - 17.00 Uhr


Telefon: +49 (0)228 / 9 69 14 14
Fax: +49 (0)228 / 9 69 14 16
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