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Arbeitsrecht - Überstunden Mehrarbeit

Arbeitnehmer A kündigt nach langen Jahren sein Arbeitsverhältnis und stellt nach Erhalt der Lohnabrechnung fest, dass seine Überstunden/Mehrarbeit aus den letzten 12 Monaten nicht berücksichtigt wurden. Auf Nachfrage teilt der Arbeitgeber (AG) lapidar mit: Da hast Du leider Pech! Überstunden Mehrarbeit ist mit Deinem Bruttolohn abgegolten und das steht genauso in Deinem Arbeitsvertrag! Hah!haah!!
Mit diesem Hinweis, selten mit besseren Argumenten ist der AG bislang auch regelmässig durchgekommen.

Das könnte sich jetzt ändern!

Das Landesarbeitsgericht Berlin hat in einer Entscheidung im Juni 2010 zum Aktenzeichen 15 Sa 166/10 diese Klausel einfach mal für unwirksam erklärt. Begründung: Sie ist undurchsichtig und inhaltlich unangemessen zu Lasten des AN (siehe dazu auch BAG 5 AZR 517/09)

Das LAG Berlin hat dem AN die Abgeltung von Hunderten von Überstunden zugesprochen, obwohl keine ausdrückliche Anordnung des AG vorlag. Die Überstunden waren in der Firma so üblich, dass der AG nicht einmal Kenntnis davon hatte (aber haben können, wenn es ihn interessiert hätte) und sie wohlwollend in Kauf nahm.

Diese Linie der Landesarbeitsgerichte ist zu beachten!

1. AG kann nicht mehr einfach bestreiten und sagen: ich wusste von nichts!
2. Man geht in solchen Fällen von einer stillschweigenden Duldung des AG aus
3. "Eigenmächtige" Überstunden gibt es nicht in diesem Sinne
4. Der AG kann mit einer Anordnung, dass keine Mehrarbeit/Überstunden abzuleisten sind gegenhalten. Tut er das nichts, hat er Pech gehabt.
5. Der AN muss substanziiert (konkret im Detail) angeben, Arbeitszeitbeginn und -ende, Pausen, Tage und Wochen

Durchentschieden ist das LAG Berlin-Urteil allerdings wegen eingelegter Revision zum BAG noch nicht.

Fragen dazu? wir helfen Ihnen gerne - Wolfgang Bramer - Rechtsanwalt - Fachanwalt - Bonn


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