Mandanteninfo zum Familienrecht allgemein

Es heißt jetzt nicht mehr Klage oder Prozeß bei einer Scheidung und nicht mehr Kläger/in und Beklagte/r. Beantragt wird auch nicht mehr eine Prozesskostenhilfe und die gerichtliche Entscheidung ist kein Urteil mehr. Mit der neuen Begriffswahl – jetzt Scheidungsverfahren, Antragsteller/in und Antragsgegner/in, Verfahrenskostenhilfe und Scheidungsbeschluß – wird eine grundsätzliche Einstellung des Familiengerichtes unterstützt, die dem mitwirkenden Anwalt im Familienrecht (bis auf gelegentliche Ausnahmen) bei der Bearbeitung sehr entgegenkommt.

Das Familiengericht will unbedingt vermeiden, dass eine der zerstrittenen Parteien als Sieger oder Verlierer aus dem Gerichtssaal wankt und ist daher sehr darauf bedacht, einvernehmliche Vereinbarungen im Sinne einer gütlichen Einigung herbeizuführen. Damit verknüpft ist notwendigerweise ein gewisses Nachgeben der Beteiligten, was, je nach seelischer Verletzungs- und Gemütslage, einiges von den Probanden abverlangt.

Auch hier gilt eigentlich der Grundsatz: für Emotionen gibt es kein Geld - siehe dazu auch meine Ausführungen unter allgemeiner Information zum Ablauf eines Zivilprozesses -

Schriftsätze mit wüsten Beschimpfungen an die Adresse des Gegners tuen also nichts zur Sache und dienen lediglich der Befriedigung und Beruhigung des eigenen Mandanten. Da das Gericht eine andere Absicht hat, schaden derartige Anwürfe eher und führen allenfalls zu einer Verfahrensverzögerung, (was durchaus auch mal Taktik sein kann).

Völliger Unsinn ist die immer wieder zu hörende und zu lesende Annahme von juristischen Laien, dass die begleitenden Anwälte und Anwältinnen die Scheidungsauseinandersetzung schüren und anfeuern würden, um damit mehr Honorar zu machen. Dann wären sie schön blöd, denn das Honorar richtet sich nach dem von dem Gericht am Ende der Verhandlung bestimmten Gegenstandswert und nicht nach der Menge von geschriebenen Schriftsätzen. Ein Anwalt mit der dicken Akte kann am Ende genauso wenig abrechnen, wie der Kollege mit der dünnen Akte. Es geht nicht nach Papiergewicht und eine Erregungsgebühr kann nicht verdient werden.

Im übrigen gibt es nicht Nervigeres, als einen aufgebracht quengelnden Mandanten, der den Anwalt am Telefon oder in einer Besprechung endlos zu textet mit breitesten und besonders empörten Schilderungen, was dann und dann mal wieder passiert sei, immer verknüpft mit der Forderung, den einst geliebten Ex-Partner mit dem verbalen Klappspaten zu erschlagen.

Jeder regelmäßig mit Familienrecht befasste Beteiligte wird sich also bemühen, mit einem gewissen Verständnis für die individuelle Situation des Mandanten, diesen runterzufahren, zu beruhigen und emotional wieder aufzurichten.

Im Gegensatz zum Zivilprozess, der in Deutschland auf Verfahrensbeschleunigung ausgerichtet ist, wird man im Familienrecht selten unter Druck gesetzt durch gerichtliche Fristen. Man kann fast zu jedem Zeitpunkt des laufenden Verfahrens noch zur Sache vortragen, Unterlagen vorlegen, neue Berechnung unterbreiten, Angaben korrigieren etc., ohne Nachteile dadurch zu erleiden.

Während man im Zivilprozess grundsätzlich in der Gefahr schwebt, mit verspätetem Vorbringen abgesägt zu werden, läuft das vor dem Familiengericht sehr viel lockerer.
Bis auf dringend zu regelnde Verfahrensanträge (meist Unterhaltssachen) setzt das Familiengericht gerne auch auf Zeit. Das Verfahren zieht sich also, wie ein Kaugummi.

Dahinter steckt eine Erfahrung der Richter/innen: viele derbe Streitereien fallen plötzlich in sich zusammen, weil z.B. die frustrierte und verlassene Ehefrau einen neuen Tuppes (sagt man hier im Rheinland so) kennengelernt hat, und jetzt plötzlich allzu gerne bereit ist, die bislang rigoros verweigerten Kinder am Wochenende zum Papa zu lassen.

Die lange Verfahrensdauer dient aber auch zur Beruhigung der Gemüter und das wiederum steht im Einklang mit der oben aufgeführten Gerichtstaktik, Einvernehmlichkeit herbeizuführen. Die Paar-Beziehung ist ein für allem hin, aber in den meisten Fällen gilt es eine Eltern-Kind-Beziehung zu retten oder zu pflegen und die dauert ein Leben lang.

Keinen Gewinner und keinen Verlierer zu haben ist dabei unverzichtbar.

Selbstverständlich soll man andererseits mit Nachdruck seine persönlichen Interessen vertreten. Aber es sollte und muß zu jedem Verfahrensschritt immer wieder sorgfältig abgewogen werden, damit man nicht über das Zeil hinausschießt. Ein Münchner Anwaltskollege hat vor einigen Jahren in einem Magazinbeitrag sehr treffend aus seiner Erfahrung formuliert: "ich habe immer wieder von Mandanten nach jahrelangen juristischen und gerichtlichen Auseinandersetzungen und Zankereien zu hören bekommen, dass Nervenbelastung, Energie-, Zeit- und Geldaufwand nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum schließlichen Endergebnis gestanden hätten". Treffend zusammengefaßt:
"Wenn ich das vorher gewußt hätte, hätte ich mir das mit Sicherheit erspart".!!!