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Versorgungsausgleich bei langer Trennungszeit - Scheidungstrick

OLG Hamburg - NZFam 2016,510

Da die Eheleute bei einer Ehezeit von 29 Jahren aber 10 Jahre getrennt gelebt haben, ist der Versorgungsausgleich herabzusetzen.

Das OLG hat hier 10 Jahre komplett gekürzt. Das gesetzlich vorgeschriebene Trennungsjahr ist nicht berücksichtigt worden.

Man sollte also als Ausgleichsverpflichteter darauf achten, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Wolfgang Bramer - Rechtsanwalt - Fachanwalt für Familienrecht - Bonn - Versorgungsausgleich - Scheidungstrick -

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