Versorgungsausgleich bei langer Trennungszeit - Scheidungstrick
Da die Eheleute bei einer Ehezeit von 29 Jahren aber 10 Jahre getrennt gelebt haben, ist der Versorgungsausgleich herabzusetzen.
Das OLG hat hier 10 Jahre komplett gekürzt. Das gesetzlich vorgeschriebene Trennungsjahr ist nicht berücksichtigt worden.
Man sollte also als Ausgleichsverpflichteter darauf achten, einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Sie haben Beratungsbedarf? Fragen Sie per email nach einem Besprechungstermin. Wir melden uns kurzfristig.
Ihre Anwälte:
Wolfgang Bramer
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Oxfordstrasse 10
53111 Bonn
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 9.00 - 17.00 Uhr
Telefon: +49 (0)228 / 9 69 14 14
Fax: +49 (0)228 / 9 69 14 16
Mail: rabramer@web.de
News
Beziehungauseinandersetzung ist neben Zukunftsangst und wirtschaftlichen Sorgen...
Zigarettenschmuggel - Böses Ende für Checker - Steuerstrafrecht
Mit dieser News möchte ich auf meine kleine Rubrik Geschichten vom Steuersparen...
Kindesumgang erzwingen! - geht das?
So manche Alleinerziehende wünscht sich die regelmäßige Entlastung in der Kinde...