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Gesamtleistungsbewertung Rente Abänderungsverfahren Versorgungsausgleich

Auch die Entscheidung des BGH vom 22.06.2016 XII ZB 350/15 befaßt sich mit der Gesamtleistungsbewertung bei Bezug einer Vollrente wegen Alters.

Die Mütterrente hat zu einer Verbesserung des Rentenbezugs geführt und mit der ohnehin erfolgenden Neubewertung der beitragsgeminderten und beitragsfreien Zeit besteht durchaus Anlaß den Versorgungsausgleich erneut zu prüfen und ggfl. Abänderungsantrag Versorgungsausgleich zu stellen.

Den "älteren" Müttern wollte der Gesetzgeber eigentlich etwas Gutes tun, jetzt kristallisiert sich aber langsam heraus, dass gerade pensionierte Beamte die Abänderung ohne großes Risiko angehen können, wenn Mütterrente und die Reduzierung auf 71,5% der Altersbezüge zusammenkommen. Die Bagatellgrenze die eine Hürde für das Abänderungsverfahren ist, ist schnell überwunden.

Wolfgang Bramer - Rechtsanwalt - Fachanwalt für Familienrecht - Bonn

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Abänderungsverfahren Versorgungsausgleich Abänderung


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