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Abänderung eines Versorgungsausgleichs - Überschreitung des Höchstbetrages - Wegfall eines Versorgungsanteils

Sachverhalt: Im Scheidungsverfahren wurde bei dem Versorgungsausgleich ein Teil der Versorgung des Ehemannes wegen Überschreitung des Höchstbetrages gem. § 1587 Abs. 5 BGB a.F. öffentlich-rechtlich nicht ausgeglichen. Die geschiedene Ehefrau fragt nach, ob im Rahmen der nunmehr möglichen Abänderungsverfahren, das zu ihren Gunsten nachgeholt werden kann.

Leider nein, sagt der BGH XII ZB 213/14
Dieser Umstand stellt keine die Abänderung begründende Wertänderung im Sinne des § 51 Abs. 1 VersAusglG dar.

Wolfgang Bramer - Rechtsanwalt - Fachanwalt - Familienrecht Bonn

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