Unterhalt wegen Krankheit
Schwer taten sich die Familiengerichte mit der Einschätzung von psychischen Krankheiten. Das Argument "meine Ehe hat mich psychisch ruiniert" liegt schnell auf der Hand!
Der BGH hat jetzt mit einem aktuellen Urteil klar gestellt, dass auch das nicht mehr geht um einen Unterhaltsanspruch zu begründen.
7. BGH, Urteil vom 30.06.2010, AZ. XII ZR 09/09 – Unterhaltsanspruch wegen Krankheit ehebedingter Nachteil
a) § 1578 b BGB ist - auch - im Hinblick auf die Befristung des Krankheitsunterhalts nicht wegen Unbestimmtheit verfassungswidrig.
b) Die Krankheit des unterhaltsbedürftigen Ehegatten stellt regelmäßig keinen ehebedingten Nachteil dar. Das gilt auch dann, wenn eine psychische Erkrankung durch die Ehekrise und Trennung ausgelöst worden ist.
Wolfgang Bramer Anwalt Rechtsanwalt Fachanwalt Familienrecht Scheidungsrecht Bonn

