Elternunterhalt 2011

Berechnung nach BGH Urtl. v. 28.7.2010

Einkommen des unterhaltspflichtigen Kindes 3000 EUR
Einkommen des Ehegatten 1000 EUR
Familieneinkommen insg. 4000 EUR
abzgl. Familienselbstbehalt ./. 2450 EUR
abzgl. 10% Haushaltsersparnis ./. 155 EUR
verbleiben 1395,00 EUR
davon 1/2 = 697,50 EUR
zzgl. Familienselbstbehalt 2450 EUR
Individueller Bedarf der Familie 3147,50 EUR
Anteil des Unterhaltspflichtigen 2360,63 EUR
(das sind 75% - das ergibt sich aus der Einkommensquote der Eheleute 3000 : 1000)

Jetzt werden von dem Einkommen des unterhaltspfichtigen Kindes (3000 EUR) dieser errechnete Anteil (2360,63 EUR) abgezogen und man hat den einsetzbaren Betrag für den Elternunterhalt
= 639,37 EUR

Und wenn Kindesunterhalt geleistet wird?

Dann ist deren Unterhalt vorrangig und vorweg vom Einkommen abzuziehen.

Wolfgang Bramer - Anwalt Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Scheidungsrecht Bonn