email tel

Elternunterhalt - böse Eltern - wann ist der Unterhalt verwirkt?

Gut die Hälfte meiner Beratungstätigkeit in Sachen Eltenrunterhalt hat eine unschöne Seite. Die Kinder werden von der Behörde auf Unterhalt für ein in die Jahre gekomenes Elternteil in Anspruch genommen und erklären mehr oder weniger verärgert, dass sich ihr Erzeuger manchmal jahrzehntelang nicht um sie gekümmert habe, sich vor Kindesunterhalt gedrückt habe oder irgendwann ohne Wiedersehen auf Nimmerwiedersehen abgehauen und die Mutter sitzen gelassen habe.
Es gab keinen Kontakt, keinen Brief, keinen Anruf und jetzt soll man plötzlich zahlen.

Abgesehen von dem Beweisproblem bzgl. Vorgängen die oft Jahrzehnte zurücklagen, war es immer grundsätzlich schwierig den Unterhaltsanspruch abzuwehren. Zerrütterte Familienverhältnisse Eltern-Kind-Beziehung sind nicht selten.

Das OLG Oldenburg gibt jetzt Argumentationshilfe und meint, Kinder haften nicht in jedem Fall für ihre Eltern

Eine Unterhaltsverpflichtung des erwachsenen Kindes entfalle, wenn der bedürftige Elternteil seine eigene, frühere Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind grob vernachlässigt habe und eine Inanspruchnahme insgesamt grob unbillig erscheine.

Im vorliegenden Fall hatte der Vater über sechs Jahre lang gar nichts für die damals noch bedürftige Tochter gezahlt, obwohl er in der Lage gewesen wäre, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Der Vater hat darüber hinaus bei der Trennung von der Mutter per Einschreiben mitgeteilt, dass er von seiner alten Familie nichts mehr wissen will. Ein solcher Kontaktabbruch stellt eine weitere grobe Verfehlung gegenüber der Tochter und eine Verletzung der väterlichen Pflicht zu Beistand und Rücksicht dar.

Leider ist es in vielen Fällen so, dass sich die Kinder über jeweils eine Sache beschweren, Kontaktabbruch oder Weigerung Unterhalt zu bezahlen.
Wichtig ist zu beachten, dass nach dieser Entscheidung beides zusammen eingetreten sein muß.
Also nicht jeder Kontaktabbruch führt dazu, dass man die Unterhaltsverpflichtung los ist.

Das ganze muß schon eine grobe Verfehlung des Elternteils voraussetzen.

Wolfgang Bramer - Fachanwalt - Rechtsanwalt - Familienrecht Bonn


Ihre Anwälte:

Wolfgang Bramer
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

Oxfordstrasse 10
53111 Bonn

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 9.00 - 17.00 Uhr


Telefon: +49 (0)228 / 9 69 14 14
Fax: +49 (0)228 / 9 69 14 16
Mail: rabramer@web.de


News

Wer lauter schreit oder viel weint gewinnt nicht! Emotionen im Gerichtssaal
Beziehungauseinandersetzung ist neben Zukunftsangst und wirtschaftlichen Sorgen...
Zigarettenschmuggel - Böses Ende für Checker - Steuerstrafrecht
Mit dieser News möchte ich auf meine kleine Rubrik Geschichten vom Steuersparen...
Kindesumgang erzwingen! - geht das?
So manche Alleinerziehende wünscht sich die regelmäßige Entlastung in der Kinde...

Web2.0 ready RSS-Feed bestellen Diese Seite drucken